Fragen und Antworten
Bitte beachten Sie, dass wir hier lediglich unverbindliche Informationen
abgeben. Eine Rechts- oder Steuerberatung können und wollen wir nicht
leisten, was uns auch gesetzlich untersagt ist. Bitte wenden Sie sich daher im
Detail an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater. Lieben Dank für Ihr
Verständnis.
Arbeitet die BetreuerIn eigentlich legal bei mir?
Ja, die von uns vermittelten Betreuungskräfte sind bei unseren osteuropäi-
schen Vertragspartnern angestellt und sämtliche Sozial- und Krankenver-
sicherungsbeiträge sowie Steuern werden im Heimatland korrekt abgeführt.
Dies erfolgt nach der EU-Entsenderichtlinie und die Rechtskonformität wird
durch das sogenannte A1-Formular nachgewiesen. Dieses Formular wird von
unseren Vertragspartnern beantragt, sobald Ihre Betreuungskraft an Sie
„entsendet“ worden ist. Natürlich legen wir es Ihnen gerne auf Wunsch vor,
soweit möglich. Da es sich um ein persönliches Dokument Ihrer Betreuung-
skraft handelt, muss diese jedoch zustimmen. Weiterhin liegt uns inzwischen
ein polnisches Rechtsgutachten vor, das zu dem Ergebnis kommt, dass eine
Vorlages des A1-Formulars gemäß DSGVO widerrechtlich ist. Alternativ
bestätigt das Entsendeunternehmen Ihnen gerne auf Wunsch die Beantra-
gung des A1-Formulares, bis die Rechtslage geklärt ist.
Für Sie also eine beruhigende Rechtssicherheit.
Kann ich meine Betreuungskraft steuerlich
absetzen?
Ja, gemäß § 35a EStG sind Pflegeaufwendungen grundsätzlich absetzbar.
Die Steuerermäßigung steht neben der pflegebedürftigen Person auch ande-
ren Personen zu, wenn diese für Pflege- oder Betreuungsleistungen
aufkommen, die in ihrem inländischen oder in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haus-
halt bzw. im Haushalt der gepflegten oder betreuten Person durchgeführt
werden.
So sind in den Fällen, ob es nun der Vertragspartner, die zu pflegende Person
oder der im Auftrag handelnde Angehörige ist, eine steuerliche Anrechenbar-
keit in Höhe von bis zu 20% gegeben. Dies entspräche max. EUR 4.000,-.
Und wenn die „Chemie“ gar nicht stimmt?
Selbstverständlich versuchen wir alles, um für Sie die geeignete
Betreuungskraft zu finden und liegen damit eigentlich auch immer richtig.
Dennoch kommt es vor, dass es zu Unstimmigkeiten kommt. Oftmals sind es
nur Verständigungsschwierigkeiten. Es ist halt doch ein Unterschied, ob man
eine Sprache gelernt hat oder es sich um die Muttersprache handelt. Hierzu
nur eine kleine Anekdote: Eine polnische Bekannte war einmal ganz verstört,
weil sie einer deutschen Freundin gesagt hatte, diese sei ja „voll schlank“!
Die Freundin war natürlich eingeschnappt. Dies war ja eigentlich als
Kompliment gemeint… Die Deutschen sagen ja auch, etwas ist „voll gut“.
Sollten wir solche Missverständnisse jedoch tatsächlich nicht ausräumen
können oder man mag sich partout nicht, tauschen wir die Betreuungskraft
natürlich sofort aus. Ohne Wenn und Aber!