Reibetanz-Pflegevermittlung: herzlich, kompetent, bezahlbar!
24h Pflege und Betreuung Herzlich, kompetent, bezahlbar
© Reibetanz-Pflegevermittlung 2024 Impressum Datenschutz Zum Begriff der 24h Betreuung

Fragen und Antworten

Bitte beachten Sie, dass wir hier lediglich unverbindliche Informationen abgeben. Eine Rechts- oder Steuerberatung können und wollen wir nicht leisten, was uns auch gesetzlich untersagt ist. Bitte wenden Sie sich daher im Detail an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater. Lieben Dank für Ihr Verständnis.
 0511-321296
Betreuung und Pflege daheim!

Arbeitet die BetreuerIn eigentlich legal bei mir?

Ja, die von uns vermittelten Betreuungskräfte sind bei unseren osteuropäischen Vertragspartnern angestellt und sämtliche Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge sowie Steuern werden im Hei- matland korrekt abgeführt. Dies erfolgt nach der EU-Entsenderichtlinie und die Rechtskonformität wird durch das sogenannte A1-Formular nachgewiesen. Dieses Formular wird von unseren Ver- tragspartnern beantragt, sobald Ihre Betreuungskraft an Sie „entsendet“ worden ist. Natürlich legen wir es Ihnen gerne auf Wunsch vor, soweit möglich. Da es sich um ein persönliches Dokument Ihrer Betreuungskraft handelt, muss diese jedoch zustimmen. Weiterhin liegt uns inzwischen ein polnisches Rechtsgutachten vor, das zu dem Ergebnis kommt, dass eine Vorlages des A1-Formu- lars gemäß DSGVO widerrechtlich ist. Alternativ bestätigt das Entsendeunternehmen Ihnen gerne auf Wunsch die Beantragung des A1-Formulares, bis die Rechtslage geklärt ist. Für Sie also eine beruhigende Rechtssicherheit.

Kann ich meine Betreuungskraft steuerlich absetzen?

Ja, gemäß § 35a EStG sind Pflegeaufwendungen grundsätzlich absetzbar. Die Steuerermäßigung steht neben der pflegebedürftigen Person auch anderen Personen zu, wenn diese für Pflege- oder Betreuungsleistungen aufkommen, die in ihrem inländischen oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum lie- genden Haushalt bzw. im Haushalt der gepflegten oder betreuten Person durchgeführt werden. So sind in den Fällen, ob es nun der Vertragspartner, die zu pflegende Person oder der im Auftrag handelnde Angehörige ist, eine steuerliche Anrechenbarkeit in Höhe von bis zu 20% gegeben. Dies entspräche max. EUR 4.000,-.
Das A1-Formular

Und wenn die „Chemie“ gar nicht stimmt?

Selbstverständlich versuchen wir alles, um für Sie die geeignete Betreuungskraft zu finden und liegen damit eigentlich auch immer richtig. Dennoch kommt es vor, dass es zu Unstimmigkeiten kommt. Oftmals sind es nur Verständigungsschwierigkeiten. Es ist halt doch ein Unterschied, ob man eine Sprache gelernt hat oder es sich um die Muttersprache handelt. Hierzu nur eine kleine Anekdote: Eine polnische Bekannte war einmal ganz verstört, weil sie einer deutschen Freundin gesagt hatte, diese sei ja „voll schlank“! Die Freundin war natürlich eingeschnappt. Dies war ja eigentlich als Kompliment gemeint… Die Deutschen sagen ja auch, etwas ist „voll gut“. Sollten wir solche Missverständnisse jedoch tatsächlich nicht ausräumen können oder man mag sich partout nicht, tauschen wir die Betreuungskraft natürlich sofort aus. Ohne Wenn und Aber!

Fragen und Antworten

Bitte beachten Sie, dass wir hier lediglich unverbindliche Informationen abgeben. Eine Rechts- oder Steuerberatung können und wollen wir nicht leisten, was uns auch gesetzlich untersagt ist. Bitte wenden Sie sich daher im Detail an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater. Lieben Dank für Ihr Verständnis.

Arbeitet die BetreuerIn eigentlich legal bei mir?

Ja, die von uns vermittelten Betreuungskräfte sind bei unseren osteuropäi- schen Vertragspartnern angestellt und sämtliche Sozial- und Krankenver- sicherungsbeiträge sowie Steuern werden im Heimatland korrekt abgeführt. Dies erfolgt nach der EU-Entsenderichtlinie und die Rechtskonformität wird durch das sogenannte A1-Formular nachgewiesen. Dieses Formular wird von unseren Vertragspartnern beantragt, sobald Ihre Betreuungskraft an Sie „entsendet“ worden ist. Natürlich legen wir es Ihnen gerne auf Wunsch vor, soweit möglich. Da es sich um ein persönliches Dokument Ihrer Betreuung- skraft handelt, muss diese jedoch zustimmen. Weiterhin liegt uns inzwischen ein polnisches Rechtsgutachten vor, das zu dem Ergebnis kommt, dass eine Vorlages des A1-Formulars gemäß DSGVO widerrechtlich ist. Alternativ bestätigt das Entsendeunternehmen Ihnen gerne auf Wunsch die Beantra- gung des A1-Formulares, bis die Rechtslage geklärt ist. Für Sie also eine beruhigende Rechtssicherheit.

Kann ich meine Betreuungskraft steuerlich

absetzen?

Ja, gemäß § 35a EStG sind Pflegeaufwendungen grundsätzlich absetzbar. Die Steuerermäßigung steht neben der pflegebedürftigen Person auch ande- ren Personen zu, wenn diese für Pflege- oder Betreuungsleistungen aufkommen, die in ihrem inländischen oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haus- halt bzw. im Haushalt der gepflegten oder betreuten Person durchgeführt werden. So sind in den Fällen, ob es nun der Vertragspartner, die zu pflegende Person oder der im Auftrag handelnde Angehörige ist, eine steuerliche Anrechenbar- keit in Höhe von bis zu 20% gegeben. Dies entspräche max. EUR 4.000,-.

Und wenn die „Chemie“ gar nicht stimmt?

Selbstverständlich versuchen wir alles, um für Sie die geeignete Betreuungskraft zu finden und liegen damit eigentlich auch immer richtig. Dennoch kommt es vor, dass es zu Unstimmigkeiten kommt. Oftmals sind es nur Verständigungsschwierigkeiten. Es ist halt doch ein Unterschied, ob man eine Sprache gelernt hat oder es sich um die Muttersprache handelt. Hierzu nur eine kleine Anekdote: Eine polnische Bekannte war einmal ganz verstört, weil sie einer deutschen Freundin gesagt hatte, diese sei ja „voll schlank“! Die Freundin war natürlich eingeschnappt. Dies war ja eigentlich als Kompliment gemeint… Die Deutschen sagen ja auch, etwas ist „voll gut“. Sollten wir solche Missverständnisse jedoch tatsächlich nicht ausräumen können oder man mag sich partout nicht, tauschen wir die Betreuungskraft natürlich sofort aus. Ohne Wenn und Aber!
Reibetanz-Pflegevermittlung: herzlich, kompetent, bezahlbar!
24h Pflege und Betreuung Herzlich, kompetent, bezahlbar
 0511-321296